Friedhof – Grabschmuck | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Friedhof – Grabschmuck

Wie die meisten wissen, legen wir die Friedhofssatzung grundsätzlich großzügig aus.

An dieser Stelle möchte ich aber einmal darauf hinweisen, dass bei Wiesengrabstätten das Ablegen von Grabschmuck, Pflanzschalen und Grableuchten in der Zeit vom 15. Oktober bis 31. März erlaubt und danach wieder zu entfernen sind.

Ich bitte um diesbezügliche Beachtung und um Verständnis, da ein Wegräumen der Gegenstände in den Monaten April bis Oktober ein nicht unerheblicher Aufwand für unsere Gemeindearbeiter bei jedem Mähen darstellt.