Ein Abkochgebot für Trinkwasser wurde vom Gesundheitsamt angeordnet, da bei einer routinemäßigen Netzprobe eine Grenzwertüberschreitung festgestellt wurde.
Das Abkochen des Trinkwassers wird dringend empfohlen, welches für nachfolgende Zwecke benutzt wird.
zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken
zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbereitet werden
zum Zähneputzen und zur Mundpflege
für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig.
Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird, bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
Die Verbandsgemeindewerke informieren umgehend, wenn das Wasser wieder getrunken werden kann.
In den Ortsgemeinden Linden und Lochum erfolgt aktuell eine Desinfektion der Trinkwasserleitungen, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt ist.
Durch diese Maßnahme können vorübergehend, besonders bei der Warmwasseraufbereitung, Geruchsbelästigungen auftreten.